Rudas, Konecny, Kräuter und Winkelbauer werden sich wegen § 282 und §283 StGB verantworten müssen.

Am 18.9.2012 brachte der Ring freiheitlicher Studenten eine Sachverhaltsdarstellung auf Verdacht der Verhetzung bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Wie schon vom RFS in einer Aussendung vom 29. August diesen Jahres erläutert, veranstaltete die Parteiakademie der SPÖ Wien, die „Wiener Parteischule“ eine sogenannte „Burschi-Safari“ durch Wien um mit Gleichgesinnten im Rahmen einer besonderen Stadttour gegen Mitglieder von schlagenden Verbindungen zu hetzen. Da diese gleichzeitig Zwangsmitglieder der Österreichischen Hochschülerschaft sind, forderte der Bundesobmann Alexander Schierhuber damals schon ein sofortiges Handeln von ÖH-Spitzenfunktionären um deren Mitglieder zu schützen. Leider kam dieser Rückhalt nicht.

„Da sich gezeigt hat, dass die ÖH einzelne Gruppen offen diskriminiert, und offenkundig im Stich lässt, war es klar, dass wir die Sache selbst in die Hand nehmen, und uns endlich gegen die Hetze, die mittlerweile sogar von einer Regierungspartei betrieben wird, wehren!“, so der Bundesobmann des Rings freiheitlicher Studenten, Alexander Schierhuber, zu der aktuellen Situation.  Nachdem der RFS in einer erwähnten Aussendung auf die „SP-Großwildjagd“ aufmerksam gemacht hat, änderten die Funktionäre der „Wiener Parteischule“ im Stillen den Termin und die Anmeldung zu dieser Führung konnte nur noch über die Bundesgeschäftsstelle der SPÖ durchgeführt werden.

Die Sachverhaltsdarstellung wurde gemeinsam mit dem Wiener Korporationsring (WKR) eingebracht. Als Verdächtige dieser Sachverhaltsdarstellung werden unteranderem Albrecht Konecny, Ernst Woller, Marianne Klicka, Dr. Michael Ludwig, Dr. Andreas Mailath-Pokorny, Heinz Vettermann, Mag. Sonja Wehsely, Renate Winkelbauer, Mag. Laura Rudas und Dr. Günther Kräuter, geführt.

„Die Funktionäre und Verantwortlichen der Wiener Parteischule und der Bundes-SPÖ werden sich eingestehen müssen, dass sie ihre eigenen Werte, wie Toleranz und Gleichheit, verraten und für politisches Kleingeld verkauft haben. Jetzt werden die Gerichte entscheiden wie weit Verhetzung und politische Verfolgung gehen darf!“, so Schierhuber abschließend.