Der Ring Freiheitlicher Studenten hat beim Verfassungsgerichtshof beantragt, die Verordnung zur Einführung des E-Votings bei den bevorstehenden ÖH-Wahlen als gesetzwidrig aufzuheben. RFS-Vorsitzender Philipp Schrangl begründet den Antrag mit erheblichen Bedenken, das Grundrecht auf freie, geheime und persönliche Wahl könne gefährdet sein.


Unterstützt wird der RFS in seinem Kampf gegen E-Voting vom Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf, der zuletzt einen entsprechenden Antrag im Nationalrat eingebracht hat: „Leider ist hier die SPÖ umgefallen und hat trotz eigener massiver Bedenken mit der ÖVP für E-Voting gestimmt. Somit bleibt nur der Weg zum Verfassungsgericht offen.“

Hauptargument gegen das von Wissenschaftsminister Hahn verordnete E-Voting-System ist §68 der Verordnung selbst, in dem normiert ist, dass Wähler, die ungültige Stimmen abgeben, schriftlich oder telefonisch darauf hingewiesen und zu einer neuerlichen Stimmabgabe aufgefordert werden sollen. „Damit wird der freie Wählerwille – in diesem Fall der Wille, ungültig zu wählen – grob missachtet. Außerdem kann bei einer Zuordenbarkeit von Stimmen auch von einer geheimen Wahl keine Rede mehr sein“, hält Schrangl fest.

Auch das Grundrecht auf persönliche Wahl sei gefährdet, ergänzt Graf, zumal bei einer Wahl mit Bürgerkarte und dazugehörendem PIN-Code nicht garantiert werden könne, dass tatsächlich der Wahlberechtigte selbst die Stimme abgebe. „Es kann etwa sein, dass jemand unter Druck gesetzt wird oder auch dass Stimmen ge- oder verkauft werden“, befürchtet Graf. Das System habe einfach zu viele Mängel, um es jetzt in einer Horuck-Aktion auszuprobieren, erklärt Graf: „Wir können nicht Grundrechte dem Prestigedenken des Wissenschaftsministers opfern.“

Nachdem eine Behandlung des Antrags durch den VfGH noch vor der ÖH-Wahl Ende Mai kaum vorstellbar sei, bereite der RFS auch eine Anfechtung der Wahl vor, kündigte Schrangl an. Martin Graf hat den kompletten RFS- Antrag an den VfGH auf
www.unzensuriert.at zur Verfügung gestellt.