Utl.: Freiheitliche Studenten sehen freie, geheime und persönliche Wahl gefährdet –

Auch Anfechtung der Wahl in Vorbereitung –
Ministerium sieht Missverständnis

Neue Aufregung um den Einsatz von E-Voting bei den Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft  im Mai: Der Ring Freiheitlicher Studenten  hat beim Verfassungsgerichtshof  beantragt, die von Wissenschaftsminister Johannes Hahn  erlassene Verordnung zur Einführung der elektronischen Stimmabgabe als gesetzwidrig aufzuheben. RFS-Bundesspitzenkandidat Philipp Schrangl sieht nämlich das Grundrecht auf freie, geheime und persönliche Wahl gefährdet, hieß es am Dienstag in einer Aussendung.

Dass der Antrag noch vor der ÖH-Wahl behandelt werden könnte, ist allerdings für den RFS aufgrund der kurzen Zeitspanne „kaum vorstellbar“. Er bereite daher auch eine Anfechtung der Wahl vor, kündigte Schrangl an.

Der RFS wird bei seinem Gang zum VfGH vom Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf  unterstützt. „Leider ist hier die SPÖ umgefallen und hat trotz eigener massiver Bedenken mit der ÖVP für E-Voting gestimmt“, sagte Graf, der vor kurzem einen Antrag zum Stopp von E-Voting im Wissenschaftsausschuss eingebracht hatte. Somit bleibe nur der Weg zum Verfassungsgericht.

Als Hauptargument sieht der RFS eine Bestimmung in der betreffenden Verordnung. Diese besage, dass Wähler, die ungültige Stimmen abgeben, schriftlich oder telefonisch darauf hingewiesen und zu einer neuerlichen Stimmabgabe aufgefordert werden sollen. Schrangl sieht dadurch den freien Wählerwille „grob missachtet“. Wenn die Stimmen zuordenbar seien, könne außerdem „von einer geheimen Wahl keine Rede mehr sein“.

Robert Krimmer, der vom Wissenschaftsministerium mit der Abwicklung des E-Voting-Systems beauftragt ist, sieht im Gespräch mit der APA ein Missverständnis. Die Anonymität sei dadurch überhaupt nicht gefährdet, die Bestimmung diene vielmehr deren Schutz: Sie tritt nur dann in Kraft, wenn weniger als drei Studenten bei einer Studienvertretungswahl ihre Stimmen abgeben. Dann werden diese Stimmen für ungültig erklärt und die Studenten aufgefordert, nochmals beim „klassischen“ Urnengang teilzunehmen. Andernfalls könnte nämlich ihr Wahlverhalten nachvollzogen werden. Jeder Student könne aber weiterhin ungültig wählen, wenn er das wolle, betonte Krimmer.

Graf fürchtet außerdem um das persönliche Wahlrecht beim Einsatz von Bürgerkarte und dazugehörendem PIN-Code. „Es kann etwa sein, dass jemand unter Druck gesetzt wird oder auch dass Stimmen ge- oder verkauft werden“, so Grafs Befürchtung. „Wir können nicht Grundrechte dem Prestigedenken des Wissenschaftsministers opfern.“

Der komplette RFS- Antrag an den VfGH steht auf http://www.unzensuriert.at