Utl:. Rechtliche Grauzone bringt finanzielle Mehrbelastung für fleißigere Studenten


Die Abschaffung der Studiengebühren seit dem Sommersemester 2009 hat für etliche Studenten eine weitgehende finanzielle Entlastung mit sich gebracht. Nicht jedoch für jene Studenten, die neben ihrem Hauptstudium auch noch weitere Studien betreiben. Denn Studenten, die zu mehreren Studien zugelassen sind, müssen den Studienbeitrag entrichten, sobald in einem der Studien eine Beitragspflicht entsteht.

Philipp Schrangl, Obmann und Spitzenkandidat des RFS: „Durch diese Regelung entsteht eine deutliche Benachteiligung von Studenten, die gewillt sind, zusätzliche Leistung zu erbringen. Da dies dem Leistungsprinzip widerspricht, muss man diese gesetzliche Lücke schließen.“ Eine Orientierung der Studiengebühren an den Voraussetzungen für den Bezug der österreichischen Familienbeihilfe wäre für Schrangl denkbar: „Der Anspruch auf Familienbeihilfe wird ausschließlich am Studienfortschritt im Hauptstudium geprüft. Damit ist gewährleistet, dass fleißige Studenten mehrere Studien betreiben können, ohne dabei auf die Familienbeihilfe verzichten zu müssen.“ Eine ähnliche Variante müsse auch für die Befreiung von Studiengebühren gefunden werden, um dem Engagement leistungswilliger Studenten Rechnung zu tragen.