FPÖ und RFS vermuten, dass das passive Wahlrecht in der ÖH als künftiger Präzedenzfall dienen soll!
Wie gestern bekannt wurde ist die Reform des Wahlrechts der Österreichischen Hochschülerschaft quasi beschlossene Sache. Die damalige Gehrer-Reform war verbesserungswürdig und führte auch von freiheitlicher Seite immer wieder zu Kritik.
Die Verkleinerung der Bundesvertretung an sich und die direkte Wahl der Mandatare stoßen seitens des RFS und der FPÖ auf Zuspruch. Beinahe wäre allerdings bei der Präsentation durch Bundesminister Mitterlehner, des ÖH-Vorsitzes und der AktionsGemeinschaft untergegangen, dass über die Hintertür das passive Wahlrecht für Studenten aus Drittländern möglich wird.
Dieser Schritt ist aus Sicht von NAbg. Mag. Philipp Schrangl indiskutabel: „Bei allem Lob für den Mut zu Reformen geht es schlichtweg zu weit, dass Studenten aus Drittländern das passive Wahlrecht in Österreich zuerkannt bekommen, auch wenn die ÖH-Wahlen hier die Ausnahme stellen sollen. Die Wahlen der Österreichischen Hochschülerschaft werden so zu einem Präzedenzfall stilisiert und in Folge als Argument für die Reformen anderer Urnengänge genutzt“, warnt Schrangl vor weiteren Eingriffen in das Wahlrecht.
Auch der Bundesobmann des Rings freiheitlicher Studenten, Alexander Schierhuber, kritisiert das neue Wahlrecht scharf: „Die Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. eine Unionsbürgerschaft muss die Grundlage für ein Mandat in der Bundes, oder Universitätsvertretung sein. Hier muss sofort eingelenkt werden da wir sonst Gefahr laufen, dass österreichische Studenten bald keine autochthone oder zumindest europäische Vertretung mehr haben“, schließt Schierhuber.