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Was
brauche ich zur Zulassung zum Studium?
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Gültiges Reisedokument oder Staatsbürgerschaftsnachweis
in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
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Reifeprüfungszeugnis (plus Abschlußzeugnis
des letzten Schuljahres) oder Nachweis der studienrichtungsbezogenen
Studienberechtigung; bei künstlerischen Studienrichtungen
Bestätigung der bestandenen Zulassungsprüfung;
bei weiterführenden Studien Nachweis des Studienabschlusses
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Nachweise über Zusatz- und Ergänzungsprüfungen
- falls nötig
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Nachweis Sozialversicherungsnummer (Krankenschein, Versicherungskarte)
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Ein Passfoto. An der WU muss man das Foto kurz vor der
Inskription an einem SB- Digicam-Terminal in der Aula
machen und anschließend an das Imatrikulationsbüro
schicken.
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Abgangsbescheinigung - im Falle eines Wechsels der Universität
als Nachweis der erfolgten Abmeldung
Alle
Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Abschrift
vorzulegen; den fremdsprachigen Dokumenten sind autorisierte
Übersetzungen beizufügen. Folgende
Drucksorten sind von Studienwerbern mit österreichischem
Reifezeugnis genau und mit gut leserlicher Schrift auszufüllen:
- Statistikformular
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Ausweis für Studierende (mit eingeklebtem Lichtbild).
Auf der WU und vielen anderen Unis funktioniert das bereits
digital, der Ausweis erscheint im Bankomatkartenformat.
Folgende
Drucksorten sind von Studienwerbern mit nichtösterreichischem
Reifezeugnis genau und mit gut leserlicher Schrift auszufüllen:
- Antrag
auf Zulassung zum Studium / Änderung
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Meldungsblatt
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Statistikformular
-
Ausweis für Studierende (mit eingeklebtem Lichtbild).
Mit
den obgenannten Dokumenten und Drucksorten begeben sich Studierende
in die Studien- und Prüfungsabteilung und legen ihren
Antrag auf Zulassung vor. |
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Meldung
der Fortsetzung eines Studiums
Die Meldung
der Fortsetzung des Studiums mit Zahlschein erfolgt mittels
des vom Bundesrechenzentrum zugesendeten Zahlscheins. Der
darauf vorgeschriebene Gesamtbetrag setzt sich aus dem Betrag
der Studiengebühr und aus dem Betrag des ÖH-Beitrags
zusammen und ist einzuzahlen. Da
die Vorschreibung des einzuzahlenden Betrags individuell erfolgt,
sind geltende Befreiungstatbestände berücksichtigt. In
jedem Fall ist mittels des zugesendeten Zahlscheins der darauf
vorgeschriebene Betrag zur Meldung der Fortsetzung des Studiums
einzuzahlen. Die
Einzahlung hat derart zeitgerecht zu erfolgen, dass der vorgeschriebene
Betrag spätestens 10 Werktage, nach Ende der „Allgemeinen
Zulassungsfrist“ am Konto des Bundes eingelangt ist. Jedwede
Änderung der Stammdaten (Name, Anschrift, etc...) oder
die Beantragung des Schließens einer bisher betriebenen
Studienrichtung und die Beantragung der Zulassung zu einer bisher
nicht betriebenen Studienrichtung hat persönlich am Schalter
der Studien- und Prüfungsabteilung zu erfolgen.Sollte
etwa 4 Wochen nach Einzahlung des vorgeschriebenen Gesamtbetrags
keine Zusendung des Semesterausdrucks und des Semesteraufklebers
für den Studierendenausweis erfolgt sein, wird gebeten,
unter Vorweis des Zahlscheinabschnittes persönlich in der
Studien- und Prüfungsabteilung am Schalter zu reklamieren. |
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Änderungen
der persönlichen Daten
Änderungen der Zustelladresse, Änderungen des Familiennamens,
des akademischen Grades, des Vornamens, der Staatsbürgerschaft
und der Heimatadresse sind ehebaldigst - spätestens
aber anlässlich der Meldung der Fortsetzung des Studiums
- der Studien– und Prüfungsabteilung mitzuteilen.
Eine
Namensänderung bzw. Staatsbürgerschaftsänderung
ist unter Vorlage des Bescheides der betreffenden Behörde
bzw. bei Verehelichung unter Vorlage der Heiratsurkunde und
des Studentenausweises in der Studien– und Prüfungsabteilung
zu melden. Bei
Änderung des akademischen Grades ist das Diplom (bzw. beglaubigte
Abschrift) betreffend den akademischen Grad, das letzte Studienblatt
und der Ausweis für Studierende in der Studien- und
Prüfungsabteilung vorzulegen. Ansuchen
um Änderung der Studienrichtung sind von Studienwerbern
mit österreichischem Reifezeugnis anlässlich der Meldung
der Fortsetzung des Studiums nach Einzahlung des Studienbeitrages,
unter Vorlage des Reifezeugnisses (bzw. einer beglaubigten Abschrift),
des Ausweises für Studierende und der Studienblattsammlung
in der Studien– und Prüfungsabteilung, einzureichen.
Ausländische Studienwerber haben vor Ablauf der besonderen
Zulassungsfrist ein neues Ansuchen um Zulassung zum Studium
einzubringen siehe Zulassungsbedingungen für Studienwerber
mit ausländischem Reifezeugnis. Ist
für die Zulassung zur neuen Studienrichtung die Ablegung
von Zusatz- bzw. Ergänzungsprüfungen oder der Nachweis
der besonderen Eignung erforderlich, sind die vorgeschriebene(n)
Ergänzungs- oder Zusatzprüfung(en) abzulegen oder
der Nachweis der besonderen Eignung zu erbringen. Spätestens
anlässlich der Meldung der Fortsetzung des Studiums sind
diese Nachweise der Studien– und Prüfungsabteilung
unter Vorlage des Zeugnisses über die bestandene Prüfung
und eines Antrages auf Änderung bekannt zu geben. |
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