Private Stipendien

Neben der staatlichen Studienbeihilfe gibt es für Studierende auch eine Reihe weiterer Geldquellen. Diese zu erschließen erfordert mitunter Konsequenz und Geduld.
Wer keine staatliche Studienbeihilfe erhält, kann alternative Geldquellen aufspüren. Oft unterstützen die Heimatgemeinden, Landesregierungen, fachspezifische Fonds und Stiftungen. Die Österreichische Hochschülerschaft hat einen Härte-, Sozial- und Kinderfonds. Für studierende Mütter und junge Familien gibt es ebenfalls Hilfestellungen. "Nachschmeißen" tut einem das Geld allerdings niemand: Konsequenz, Durchhaltevermögen und ein gewisses Maß an Geduld, was bürokratische Wege betrifft, sind Grundvoraussetzungen.

 

BUNDESWEIT

STAATLICHE STUDIENBEIHILFE
Voraussetzungen: ordentlicher Hörer einer österreichischen Universität oder Hochschule, soziale Bedürftigkeit (abhängig vom Einkommen der Eltern und Familienstand), günstiger Studienerfolg, ein Toleranzssemester pro Abschnitt.
Arten: Studienbeihilfe, Selbsterhalterstipendien, Fahrt- und Reisezuschüsse, Beihilfe für Auslandsstipendien, Studienabschlussstipendium, Zuschüsse für Kinderbetreuungskosten während der Studienabschlussphase.
Höhe: zwischen €15 (öS 200) und € 606 (öS 8330) pro Monat.
Detaillierte Informationen, erfordrliche Unterlagen und Antragsfprmulare gibt es auf www.bmwf.gv.at oder bei der Stipendienstelle.

KARL-SEITZ-STIFTUNG
Voraussetzungen: sehr guter Studienerfolg, Bedürftigkeit Höhe: ca. € 363 (S 5.000) bis € 727 (S 10.000)/Jahr Kontakt: 01/531 39-1063 (Fr. David)

STIPENDIEN DER ÖSTERREICHISCHEN HOCHSCHÜLERSCHAFT

HÄRTE-, KINDER-, KRANKEN- und WOHNFONDS
Voraussetzungen: soziale Bedürftigkeit, guter Studienerfolg, von keiner anderen Stelle ausreichende Unterstützung. Höhe: zwischen € 581 (S 8.000) und € 1.090 (S 15.000)/Jahr

ZUSCHÜSSE FÜR KINDERBETREUNGSKOSTEN WÄHREND EINES BERUFSPRAKTIKUMS
Voraussetzungen: ein mindestens vier Monate dauerndes Berufspraktikum, soziale Förderungswürdigkeit. Höhe: max. € 218 (S 3.000)/Monat

KINDERBETREUUNGSFONDS
Voraussetzungen: Bestätigung der Kinderbetreuungseinrichtung über den Besuch bzw. Betreuung des Kindes.
Höhe: max. € 1.090 (S 15.000)/Jahr
Kontakt: 01/310 88 80-22

WIEN

MAGISTRAT DER STADT WIEN (MA7)
Voraussetzungen: Wohnsitz in Wien (seit 3 Jahren), Ablehnungsbescheid der staatlichen Studienbeihilfe, soziale Bedürftigkeit, guter Studienerfolg
Höhe: € 727 (S 10.000)/Jahr
Kontakt: 01/40 00-8476

KAMMER FÜR ARBEITER UND ANGESTELLTE FÜR WIEN
Voraussetzungen: mind. fünfjährige Mitgliedschaft eines Elternteils, guter Studienerfolg, soziale Bedürftigkeit
Höhe: abhängig vom Familieneinkommen zwischen € 218 (S 3.000) und € 1.963 (S 27.000)
Kontakt:
Prinz-Eugen-Str. 20-22
www.akwien.or.at
01/501 65-3141


GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER VETERINÄRMEDIZIN (BEGABTENSTIPENDIUM)
Höhe: € 727 (S 10.000)
Kontakt: 01/250 77-1161


MICHAEL VON ZOLLER-STIFTUNG
Voraussetzungen: für Studenten aus dem 7.Bezirk
Antragsfrist: 15. Dezember
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung/Abteilung Stiftungsverwaltung (Fr. Jandrisits)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
02742/9005


NIEDERÖSTERREICH

KAMMER FÜR ARBEITER UND ANGESTELLTE FÜR NÖ
Voraussetzungen: soziale Bedürftigkeit, Kammerzugehörigkeit (der Eltern)
Höhe: € 255 (S 3.500)/Jahr
Kontakt:
www.aknoe.at
01/588 83-1204

MICHAEL VON ZOLLER-STIFTUNG DER NÖ LANDESREGIERUNG
Voraussetzungen: ordentlicher Hörer mit Wohnsitz in NÖ, bedürftig, günstiger Studienerfolg
Höhe: ca. € 509 (S 7.000)/Jahr
Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung/Abteilung Stiftungsverwaltung (Fr. Jandrisits)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
02742/9005

SIEGFRIED LUDWIG-FONDS
Voraussetzungen: 1. Abschnitt
Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung/Abteilung Stiftungsverwaltung (Dr. Grünner)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
02742/9005

STIPENDIUM DES UNTERSTÜTZUNGSVEREINES FÜR STUDIERENDE AUS DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

LEOPOLD FIGL-STIFTUNG
Antragsfrist: 31. Dezember
Kontakt: Büro des NÖ Bauernbundes
Ferstelerg. 4
3109 St. Pölten
02742/90 20 200 (Fr. Haberler)

AUSLANDSSTIPENDIUM DES UNTERSTÜTZUNGSVEREINES FÜR STUDIERENDE AUS DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
Antragsfrist: 2 Monate vor Auslandsaufenthalt
Kontakt:
Büro des NÖ Bauernbundes
Ferstelerg. 4
3109 St. Pölten
02742/90 20 200

OBERÖSTERREICH

LANDARBEITERKAMMER OÖ
Voraussetzungen: Kammerzugehörigkeit der Studierenden (oder ihrer Eltern)
Höhe: ca. E 872 (S 12.000)/Jahr
Kontakt: 0732/65 63 81-23

STEIERMARK

STIPENDIEN DES LANDES STEIERMARK, ERZHERZOG-JOHANN-STIPENDIEN, BEGABTENSTIPENDIEN, STUIENBEIHILFEN FÜR STUDIERENDE MÜTTER
Höhe: zwischen € 218 (S 3.000) und € 727 (S 10.000)/Jahr
Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung Wissenschaft
0316/877-2502

KAMMER FÜR ARBEITER UND ANGESTELLTE FÜR STEIERMARK
Voraussetzungen: Mitgliedschaft (der Eltern), abhängig vom Einkommen
Höhe: € 182 (S 2.500)/Jahr
Kontakt: 0316/77 99-351

TIROL

DR.-JOSEF-RIEGER-STIFTUNG
Voraussetzungen: sozial bedürftige und/oder begabte Studenten aus Tirol, schriftlicher Antrag
Höhe: ca. € 364 (S 5.000) bis € 727 (S 10.000) einmalig
Kontakt: 01/486 53 48-6100
MICHAEL VON ZOLLER-STIFTUNG
Antragsfrist: 15. Dezember
Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung/Abteilung Stiftungsverwaltung (Fr. Jandrisits)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
02742/200-7300

AMT DER TIROLER LANDESREGIERUNG, ABTEILUNG KULTUR
Voraussetzungen: ordentlicher Wohnsitz in Tirol, günstiger Studienerfolg, keine oder geringe Studienbeihilfe, soziale Bedürftigkeit
Höhe: bis € 2.181 (S 30.000)/Jahr
Kontakt: 0512/508-3768

KAMMER FÜR ARBEITER UND ANGESTELLTE IN TIROL
Voraussetzungen: Mitgliedschaft eines Elternteils, kein Anspruch auf staatliche Studienförderung
Höhe: zwischen € 218 (S 3.000) und € 509 (S 7.000)/Jahr
Kontakt:
Maximilianstr. 7
6020 Innsbruck
www.ak-tirol.com
0512/53 40-303

KÄRNTEN

KAMMER FÜR ARBEITER UND ANGESTELLTE FÜR KÄRNTEN
Voraussetzungen: Jahreseinkommen unter € 17.442 (S 240.000); Antragsteller muß Mitglied sein
Höhe:zwischen € 73 (S 1.000) und € 236 (S 3.250)/Jahr
Kontakt: 0463/58 70-241

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