Erstsemestertutorial

Was brauche ich zur Zulassung zum Studium?

-  Gültiges Reisedokument oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis Reifeprüfungszeugnis (plus Abschlußzeugnis des letzten Schuljahres) oder Nachweis der studienrichtungsbezogenen Studienberechtigung; bei künstlerischen Studienrichtungen Bestätigung der bestandenen Zulassungsprüfung; bei weiterführenden Studien Nachweis des Studienabschlusses

- Nachweise über Zusatz- und Ergänzungsprüfungen - falls nötig

- Nachweis Sozialversicherungsnummer (Krankenschein, Versicherungskarte)

- Ein Passfoto. An der WU muss man das Foto kurz vor der Inskription an einem SB- Digicam-Terminal in der Aula machen und anschließend an das Imatrikulationsbüro schicken.

- Abgangsbescheinigung - im Falle eines Wechsels der Universität als Nachweis der erfolgten Abmeldung.

 

Alle Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen; den fremdsprachigen Dokumenten sind autorisierte Übersetzungen beizufügen. Folgende Drucksorten sind von Studienwerbern mit österreichischem Reifezeugnis genau und mit gut leserlicher Schrift auszufüllen:

- Statistikformular

- Ausweis für Studierende (mit eingeklebtem Lichtbild). Auf der WU und vielen anderen Unis funktioniert das bereits digital, der Ausweis erscheint im Bankomatkartenformat.

 

Folgende Drucksorten sind von Studienwerbern mit nichtösterreichischem Reifezeugnis genau und mit gut leserlicher Schrift auszufüllen:

- Antrag auf Zulassung zum Studium / Änderung

- Meldungsblatt

- Statistikformular

- Ausweis für Studierende (mit eingeklebtem Lichtbild).

Mit den obgenannten Dokumenten und Drucksorten begeben sich Studierende in die Studien- und Prüfungsabteilung und legen ihren Antrag auf Zulassung vor.

 

Meldung der Fortsetzung eines Studiums


Die Meldung der Fortsetzung des Studiums mit Zahlschein erfolgt mittels des vom Bundesrechenzentrum zugesendeten Zahlscheins. Der darauf vorgeschriebene Gesamtbetrag setzt sich aus dem Betrag der Studiengebühr und aus dem Betrag des ÖH-Beitrags zusammen und ist einzuzahlen. Da die Vorschreibung des einzuzahlenden Betrags individuell erfolgt, sind geltende Befreiungstatbestände berücksichtigt. In jedem Fall ist mittels des zugesendeten Zahlscheins der darauf vorgeschriebene Betrag zur Meldung der Fortsetzung des Studiums einzuzahlen. Die Einzahlung hat derart zeitgerecht zu erfolgen, dass der vorgeschriebene Betrag spätestens 10 Werktage, nach Ende der „Allgemeinen Zulassungsfrist“ am Konto des Bundes eingelangt ist. Jedwede Änderung der Stammdaten (Name, Anschrift, etc…) oder die Beantragung des Schließens einer bisher betriebenen Studienrichtung und die Beantragung der Zulassung zu einer bisher nicht betriebenen Studienrichtung hat persönlich am Schalter der Studien- und Prüfungsabteilung zu erfolgen.Sollte etwa 4 Wochen nach Einzahlung des vorgeschriebenen Gesamtbetrags keine Zusendung des Semesterausdrucks und des Semesteraufklebers für den Studierendenausweis erfolgt sein, wird gebeten, unter Vorweis des Zahlscheinabschnittes persönlich in der Studien- und Prüfungsabteilung am Schalter zu reklamieren.

 

Änderungen der persönlichen Daten

Änderungen der Zustelladresse, Änderungen des Familien­namens, des akademischen Grades, des Vornamens, der Staats­bürger­schaft und der Heimat­adresse sind ehebaldigst - spätestens aber anlässlich der Meldung der Fortsetzung des Studiums - der Studien– und Prüfungsabteilung mit­zuteilen. Eine Namensänderung bzw. Staatsbürgerschaftsänderung ist unter Vorlage des Bescheides der betreffenden Behörde bzw. bei Verehelichung unter Vorlage der Heiratsurkunde und des Studentenausweises in der Studien– und Prüfungsabteilung zu melden. Bei Änderung des akademischen Grades ist das Diplom (bzw. beglaubigte Abschrift) betreffend den akademischen Grad, das letzte Studienblatt und der Aus­weis für Studierende in der Studien- und Prüfungsabteilung vorzulegen. Ansuchen um Änderung der Studienrichtung sind von Studienwerbern mit österreichischem Reifezeugnis anlässlich der Meldung der Fortsetzung des Studiums nach Einzahlung des Studienbeitrages, unter Vorlage des Reifezeugnisses (bzw. einer beglaubigten Abschrift), des Ausweises für Studierende und der Studienblattsammlung in der Studien– und Prüfungsabteilung, einzureichen. Ausländische Studienwerber haben vor Ablauf der besonderen Zulassungsfrist ein neues Ansuchen um Zulassung zum Studium einzubringen siehe Zulassungsbedingungen für Studienwerber mit ausländischem Reifezeugnis. Ist für die Zulassung zur neuen Studienrichtung die Ablegung von Zusatz- bzw. Ergänzungsprüfungen oder der Nachweis der besonderen Eignung erforderlich, sind die vorgeschriebene(n) Ergänzungs- oder Zusatzprüfung(en) abzulegen oder der Nachweis der be­sonderen Eignung zu erbringen. Spätestens anlässlich der Meldung der Fortsetzung des Studiums sind diese Nachweise der Studien– und Prüfungsabteilung unter Vorlage des Zeugnisses über die bestandene Prüfung und eines Antrages auf Änderung bekannt zu geben.