Oft gestellte Fragen

1.) Auf welche Aufgaben sollte sich die ÖH in besonderer Weise konzentrieren?


Die ÖH muss wie eine Gewerkschaft der Studierenden als Interessensvertretung
agieren. Der RFS spricht sich gegen das allgemeine politische Mandat der ÖH aus und
steht für Dialog mit Rektoren, Professoren und Ministerium auf gleicher Augenhöhe in
Angelegenheiten der Studierenden (funktionelle Mitbestimmung). In ihrer Politik muss
die ÖH die Studierenden beim Studium unterstützen, egal welcher Weltanschauung
der Student ist. Die ÖH ist natürlich auch Servicestelle der Studierenden und
Beratungsstelle bei Lehrbehelfen, Wohnungssuche, Stipendien und Beihilfen, sowie
Vermittler zwischen Studenten und Lehrpersonal bei Erstsemestrigentutorien. Die
Mittel der ÖH sind ausschliesslich für studentische Zwecke zu verwenden.

2.) Wie sollen die Universitäten finanziert werden und welche Rolle sollen dabei
die Studienbeiträge spielen?


Der RFS steht für den freien Hochschulzugang. Als einzige Voraussetzung für den
Zugang zur Universität muss die Matura bzw. Studienberechtigungsprüfung gelten. Der
RFS lehnt knock-out-Prüfungen, egal ob diese vor dem Studium oder im Studium
stattfinden, kategorisch ab. Der RFS bekennt sich zum prinzipiellen
Finanzierungsprimat des Staates im tertiären Bildungssektor. Studienbeiträge sind bei
entsprechenden Leistungen der Universitäten gegenüber den Studierenden durchaus
verhandelbar, wenn ein auf Leistung bezogenes Stipendiensystem sichergestellt ist,
dass soziale Zugangsbarrieren hintanhält.
Dabei kann sich der RFS eine gesetzlich vorgegebene Bandbreite der Studienbeiträge
vorstellen, welche jede einzelne Universität in der Autonomie beschliesst. Bei
Festsetzung von Studienbeiträgen ist dem Studierenden eine Garantie bzw. ein
Rechtsanspruch auf Leistung der Universität einzuräumen. Der RFS lehnt eine Politik
ab, die Studienbeiträge ohne adäquate Gegenleistungsgarantie der Universität und
gleichzeitiger Zugangsbeschränkung das Wort redet.

3.) Soll das Stipendiensystem ausgebaut werden und Gelder vor allem nach
Leistungskriterien vergeben werden?


Der RFS tritt für eine Aufstockung der Mittel für Leistungsstipendien und Beihilfen für
sozial schlechter gestellte Studierende ein. Mit moderner EDV-Ausstattung müsste es
möglich sein, Leistungsstipendien direkt an jene Studenten zu überweisen, die die
Voraussetzungen erfüllen, ohne bürokratische Hürden überwinden zu müssen.