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Studienbeihilfe
Wie bekomme ich zB. meinen Studienbeitrag zurück?
Stipendien
Studieren Im Ausland
 

Voraussetzungen für die Gewährung von Studienbeihilfe bzw. Studienzuschuss :

  • österreichische Staatsbürgerschaft (oder Konvetionsflüchtling)

  • sozial bedürftig (richtet sich nach Einkommen, Familienstand, Familiengröße)

  • das Studium muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen worden sein (bei Selbsterhalter vor dem 35. Lebensjahr)

  • günstiger Studienerfolg (d.h. 14-22 Semesterwochenstunden je nach der Studienrichtung sind für das 3. und die folgenden Semester nachzuweisen)

  • es darf keine gleichwertige abgeschlossene Ausbildung vorliegen (wie SozAk, Pädak, Fachhochschule)

  • die Anspruchsdauer: Mindeststudiendauer + 1 Toleranzsemester pro Studienabschnitt (wird dieses Toleranzsemester im 1. Abschnitt nicht verbraucht, kann es in den 2. Abschnitt "mitgenommen" werden). Die Anspruchsdauer kann verlängert werden zB aufgrund von Schwangerschaft/Pflege/Erziehung eines Kindes oder Ableistung des Präsenzdienstes.


  • Achtung! Die Nachreichfrist (für bei der Stipendienstelle vorzulegende Unterlagen zB Staatsbürgerschaftsnachweis,..) hat sich von vier auf zwei Wochen verkürzt !!!

 

Stipendien und Beihilfen

 

Private Stipendien

Neben der staatlichen Studienbeihilfe gibt es für Studierende auch eine Reihe weiterer Geldquellen. Diese zu erschließen erfordert mitunter Konsequenz und Geduld.

Wer keine staatliche Studienbeihilfe erhält, kann alternative Geldquellen aufspüren. Oft unterstützen die Heimatgemeinden, Landesregierungen, fachspezifische Fonds und Stiftungen. Die Österreichische Hochschülerschaft hat einen Härte-, Sozial- und Kinderfonds. Für studierende Mütter und junge Familien gibt es ebenfalls Hilfestellungen. "Nachschmeißen" tut einem das Geld allerdings niemand: Konsequenz, Durchhaltevermögen und ein gewisses Maß an Geduld, was bürokratische Wege betrifft, sind Grundvoraussetzungen.

BUNDESWEIT

STAATLICHE STUDIENBEIHILFE
Voraussetzungen: ordentlicher Hörer einer österreichischen Universität oder Hochschule, soziale Bedürftigkeit (abhängig vom Einkommen der Eltern und Familienstand), günstiger Studienerfolg, ein Toleranzsemester pro Abschnitt.
Arten: Studienbeihilfe, Selbsterhalterstipendien, Fahrt- und Reisezuschüsse, Beihilfe für Auslandsstipendien, Studienabschlussstipendium, Zuschüsse für Kinderbetreuungskosten während der Studienabschlussphase.
Höhe: zwischen €15 (öS 200) und € 606 (öS 8330) pro Monat.
Detaillierte Informationen, erforderliche Unterlagen und Antragsformulare gibt es auf www.bmwf.gv.at oder bei der Stipendienstelle.

KARL-SEITZ-STIFTUNG
Voraussetzungen: sehr guter Studienerfolg, Bedürftigkeit Höhe: ca. € 363 (S 5.000) bis € 727 (S 10.000)/Jahr Kontakt: 01/531 39-1063 (Fr. David)

STIPENDIEN DER ÖSTERREICHISCHEN HOCHSCHÜLERSCHAFT

HÄRTE-, KINDER-, KRANKEN- und WOHNFONDS
Voraussetzungen: soziale Bedürftigkeit, guter Studienerfolg, von keiner anderen Stelle ausreichende Unterstützung. Höhe: zwischen € 581 (S 8.000) und € 1.090 (S 15.000)/Jahr

ZUSCHÜSSE FÜR KINDERBETREUUNGSKOSTEN WÄHREND EINES BERUFSPRAKTIKUMS
Voraussetzungen: ein mindestens vier Monate dauerndes Berufspraktikum, soziale Förderungswürdigkeit. Höhe: max. € 218 (S 3.000)/Monat

KINDERBETREUUNGSFONDS
Voraussetzungen: Bestätigung der Kinderbetreuungseinrichtung über den Besuch bzw. Betreuung des Kindes.
Höhe: max. € 1.090 (S 15.000)/Jahr
Kontakt: 01/310 88 80-22

WIEN

MAGISTRAT DER STADT WIEN (MA7)
Voraussetzungen: Wohnsitz in Wien (seit 3 Jahren), Ablehnungsbescheid der staatlichen Studienbeihilfe, soziale Bedürftigkeit, guter Studienerfolg
Höhe: € 727 (S 10.000)/Jahr
Kontakt: 01/40 00-8476

KAMMER FÜR ARBEITER UND ANGESTELLTE FÜR WIEN
Voraussetzungen: mind. fünfjährige Mitgliedschaft eines Elternteils, guter Studienerfolg, soziale Bedürftigkeit
Höhe: abhängig vom Familieneinkommen zwischen € 218 (S 3.000) und € 1.963 (S 27.000)
Kontakt:
Prinz-Eugen-Str. 20-22
www.akwien.or.at
01/501 65-3141

GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER VETERINÄRMEDIZIN (BEGABTENSTIPENDIUM)
Höhe: € 727 (S 10.000)
Kontakt: 01/250 77-1161

MICHAEL VON ZOLLER-STIFTUNG
Voraussetzungen: für Studenten aus dem 7.Bezirk
Antragsfrist: 15. Dezember
Kontakt: Amt der NÖ Landesregierung/Abteilung Stiftungsverwaltung (Fr. Jandrisits)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
02742/9005

NIEDERÖSTERREICH

KAMMER FÜR ARBEITER UND ANGESTELLTE FÜR NÖ
Voraussetzungen: soziale Bedürftigkeit, Kammerzugehörigkeit (der Eltern)
Höhe: € 255 (S 3.500)/Jahr
Kontakt:
www.aknoe.at
01/588 83-1204

MICHAEL VON ZOLLER-STIFTUNG DER NÖ LANDESREGIERUNG
Voraussetzungen: ordentlicher Hörer mit Wohnsitz in NÖ, bedürftig, günstiger Studienerfolg
Höhe: ca. € 509 (S 7.000)/Jahr
Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung/Abteilung Stiftungsverwaltung (Fr. Jandrisits)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
02742/9005

SIEGFRIED LUDWIG-FONDS
Voraussetzungen: 1. Abschnitt
Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung/Abteilung Stiftungsverwaltung (Dr. Grünner)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
02742/9005

STIPENDIUM DES UNTERSTÜTZUNGSVEREINES FÜR STUDIERENDE AUS DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

LEOPOLD FIGL-STIFTUNG
Antragsfrist: 31. Dezember
Kontakt: Büro des NÖ Bauernbundes
Ferstelerg. 4
3109 St. Pölten
02742/90 20 200 (Fr. Haberler)

AUSLANDSSTIPENDIUM DES UNTERSTÜTZUNGSVEREINES FÜR STUDIERENDE AUS DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
Antragsfrist: 2 Monate vor Auslandsaufenthalt
Kontakt:
Büro des NÖ Bauernbundes
Ferstelerg. 4
3109 St. Pölten
02742/90 20 200

OBERÖSTERREICH

LANDARBEITERKAMMER OÖ
Voraussetzungen: Kammerzugehörigkeit der Studierenden (oder ihrer Eltern)
Höhe: ca. E 872 (S 12.000)/Jahr
Kontakt: 0732/65 63 81-23

STEIERMARK

STIPENDIEN DES LANDES STEIERMARK, ERZHERZOG-JOHANN-STIPENDIEN, BEGABTENSTIPENDIEN, STUDIENBEIHILFEN FÜR STUDIERENDE MÜTTER
Höhe: zwischen € 218 (S 3.000) und € 727 (S 10.000)/Jahr
Kontakt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung Wissenschaft
0316/877-2502

KAMMER FÜR ARBEITER UND ANGESTELLTE FÜR STEIERMARK
Voraussetzungen: Mitgliedschaft (der Eltern), abhängig vom Einkommen
Höhe: € 182 (S 2.500)/Jahr
Kontakt: 0316/77 99-351

TIROL

DR.-JOSEF-RIEGER-STIFTUNG
Voraussetzungen: sozial bedürftige und/oder begabte Studenten aus Tirol, schriftlicher Antrag
Höhe: ca. € 364 (S 5.000) bis € 727 (S 10.000) einmalig
Kontakt: 01/486 53 48-6100
MICHAEL VON ZOLLER-STIFTUNG
Antragsfrist: 15. Dezember
Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung/Abteilung Stiftungsverwaltung (Fr. Jandrisits)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
02742/200-7300

AMT DER TIROLER LANDESREGIERUNG, ABTEILUNG KULTUR
Voraussetzungen: ordentlicher Wohnsitz in Tirol, günstiger Studienerfolg, keine oder geringe Studienbeihilfe, soziale Bedürftigkeit
Höhe: bis € 2.181 (S 30.000)/Jahr
Kontakt: 0512/508-3768

KAMMER FÜR ARBEITER UND ANGESTELLTE IN TIROL
Voraussetzungen: Mitgliedschaft eines Elternteils, kein Anspruch auf staatliche Studienförderung
Höhe: zwischen € 218 (S 3.000) und € 509 (S 7.000)/Jahr
Kontakt:
Maximilianstr. 7
6020 Innsbruck
www.ak-tirol.com
0512/53 40-303

KÄRNTEN

KAMMER FÜR ARBEITER UND ANGESTELLTE FÜR KÄRNTEN
Voraussetzungen: Jahreseinkommen unter € 17.442 (S 240.000); Antragsteller muß Mitglied sein
Höhe: zwischen € 73 (S 1.000) und € 236 (S 3.250)/Jahr
Kontakt: 0463/58 70-241

 
 




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